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Ehrenamtspauschale 2026: Was Vereine jetzt wissen sollten

Ab 2026 können Vereine Ehrenamtliche und Übungsleiter steuerlich besser unterstützen. Für Vorstände und Kassenwarte heißt das aber auch: Zahlungen, Beschlüsse und Nachweise sollten sauber dokumentiert sein.

Viele Vereine leben davon, dass Menschen ihre Freizeit investieren. Trainerinnen, Betreuer, Vorstände, Kassenwarte, Helfer bei Veranstaltungen oder Menschen, die im Hintergrund zuverlässig anpacken.

Ganz ohne Geld läuft das Ehrenamt trotzdem oft nicht. Fahrtkosten, Material, Telefon, Verpflegung oder einfach eine kleine Anerkennung: Viele Vereine zahlen deshalb Aufwandsentschädigungen.

Ab 2026 werden die steuerlichen Freibeträge dafür angehoben. Das ist eine gute Nachricht für Vereine - sollte aber sauber organisiert werden.

Was ändert sich 2026?

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden mehrere Regelungen für gemeinnützige Organisationen und Ehrenamtliche angepasst. Zum 1. Januar 2026 wurden die steuerfreien Beträge für nebenberufliche Tätigkeiten angehoben:

  • Übungsleiterpauschale: von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr
  • Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 € pro Jahr

Das Bundesfinanzministerium hatte die Anhebung bereits im Gesetzentwurf angekündigt. Der Paritätische Gesamtverband ordnet die Änderungen als zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ein.

Was ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen oder öffentlichen Bereich.

Für Vereine ist sie besonders relevant bei Tätigkeiten wie:

  • Vorstandsarbeit
  • Kassenwart-Aufgaben
  • organisatorischer Unterstützung
  • Helferdiensten
  • Verwaltungstätigkeiten
  • Betreuung von Vereinsangeboten, soweit nicht die Übungsleiterpauschale greift

Wichtig: Die Pauschale bedeutet nicht automatisch, dass jede Zahlung im Verein steuerfrei ist. Es kommt auf Tätigkeit, Organisation, Nebenberuflichkeit und weitere Voraussetzungen an.

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale gilt für bestimmte pädagogische, betreuende, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten.

Typische Beispiele im Verein:

  • Trainerinnen und Trainer im Sportverein
  • Übungsleiter
  • Chorleiterinnen
  • Ausbilder
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten

Ab 2026 liegt dieser Freibetrag bei 3.300 € pro Jahr. Die Ehrenamtspauschale liegt bei 960 € pro Jahr.

Warum das für kleine Vereine wichtig ist

Viele kleine Vereine haben ein Problem: Sie brauchen zuverlässige Ehrenamtliche, können aber keine normalen Gehälter zahlen.

Die höheren Freibeträge schaffen etwas mehr Spielraum. Vereine können Engagement besser anerkennen, ohne sofort komplizierte Lohnabrechnungen auszulösen - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonders profitieren können:

  • Sportvereine mit Trainerinnen und Trainern
  • Karnevalsvereine mit vielen Helferrollen
  • Musikvereine mit Übungsleitung
  • Fördervereine mit aktiver Vorstandsarbeit
  • Kulturvereine mit regelmäßigen Veranstaltungen
  • kleine Vereine ohne Geschäftsstelle

Was Kassenwarte jetzt prüfen sollten

Die höheren Pauschalen sind keine Einladung, einfach mehr Geld auszuzahlen. Kassenwarte sollten vorher prüfen, ob die Grundlagen stimmen.

1. Gibt es einen Beschluss?

Zahlungen an Ehrenamtliche sollten nicht einfach so erfolgen. Sinnvoll ist ein Vorstandsbeschluss oder eine klare Regelung, aus der hervorgeht:

  • wer eine Zahlung erhält
  • wofür die Zahlung erfolgt
  • welcher Betrag gezahlt wird
  • für welchen Zeitraum die Zahlung gilt
  • auf welcher Grundlage gezahlt wird

2. Passt die Satzung?

Manche Vereinssatzungen enthalten Regeln zur Vergütung von Vorständen oder Ehrenamtlichen. Wenn die Satzung Zahlungen ausschließt oder keine Grundlage bietet, sollte der Verein vorsichtig sein.

Gerade bei Zahlungen an Vorstandsmitglieder lohnt sich ein genauer Blick.

3. Wird die richtige Pauschale genutzt?

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale sind nicht dasselbe.

Ein Trainer kann unter die Übungsleiterpauschale fallen. Ein Kassenwart eher unter die Ehrenamtspauschale. Je nach Tätigkeit kann die Einordnung unterschiedlich sein.

4. Gibt es saubere Nachweise?

Auch wenn eine Zahlung steuerfrei sein kann, sollte sie dokumentiert werden:

  • Zahlungsdatum
  • Betrag
  • Empfänger
  • Tätigkeit
  • Zeitraum
  • Beschluss oder Vereinbarung
  • ggf. Bestätigung zur Nebenberuflichkeit

Das schützt den Verein bei Rückfragen und hilft beim Jahresabschluss.

Häufiger Fehler: Pauschale und Auslagen vermischen

Eine Aufwandsentschädigung ist nicht automatisch dasselbe wie eine konkrete Kostenerstattung.

Beispiel: Ein Mitglied bekommt pauschal 80 € pro Monat für organisatorische Arbeit. Das kann unter die Ehrenamtspauschale fallen.

Anderes Beispiel: Ein Mitglied kauft Getränke für eine Veranstaltung und bekommt den Kassenbon erstattet. Das ist eine konkrete Auslagenerstattung.

Beides sollte in der Buchhaltung sauber getrennt werden. Sonst wird es später unübersichtlich.

Auch andere Regeln ändern sich

Neben den Pauschalen enthält das Steueränderungsgesetz weitere Entlastungen für gemeinnützige Organisationen. Dazu gehören unter anderem:

  • höhere Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
  • Entlastungen bei der zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Organisationen
  • Änderungen rund um Haftungsprivilegien im Ehrenamt

Das Bundesfinanzministerium nennt unter anderem die Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 € sowie Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften mit Einnahmen bis 100.000 € pro Jahr.

Was das praktisch für Vereinsverwaltung bedeutet

Mehr Spielraum ist gut. Aber je mehr Zahlungen im Verein laufen, desto wichtiger wird Ordnung.

Vereine sollten festhalten können:

  • welche Personen welche Rolle haben
  • welche Zahlungen geleistet wurden
  • welche Beiträge offen oder bezahlt sind
  • welche Ausgaben zu welchem Event gehören
  • welche Beschlüsse oder Nachweise vorliegen
  • wer Zugriff auf Finanzdaten hat

Gerade kleine Vereine arbeiten dafür oft noch mit Excel, Papierordnern und privaten Nachrichten. Das funktioniert, solange wenig passiert. Sobald mehrere Personen beteiligt sind, entstehen schnell Lücken.

Eine digitale Vereinsverwaltung kann helfen, Mitglieder, Rollen, Beiträge, Ausgaben und Kommunikation übersichtlicher zu organisieren.

Kurze Checkliste für Vorstände

Vor einer Auszahlung sollten Vereine mindestens klären:

  • Ist die Tätigkeit grundsätzlich begünstigt?
  • Ist sie nebenberuflich?
  • Passt die Zahlung zur richtigen Pauschale?
  • Gibt es eine Satzungsgrundlage oder einen Beschluss?
  • Ist die Zahlung dokumentiert?
  • Werden Auslagen und Pauschalen getrennt erfasst?
  • Sind die Jahresgrenzen im Blick?

Fazit

Die höheren Pauschalen ab 2026 sind eine gute Nachricht für Vereine. Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 € pro Jahr, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € pro Jahr.

Für kleine Vereine bedeutet das mehr Möglichkeiten, Engagement anzuerkennen. Gleichzeitig sollten Vorstände und Kassenwarte Zahlungen sauber beschließen, dokumentieren und in der Vereinsverwaltung nachvollziehbar erfassen.

Vereinsheld hilft Vereinen dabei, Mitglieder, Rollen, Beiträge und Finanzen übersichtlich an einem Ort zu organisieren.

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Quellen